Voraussetzungen
- Unterstützt sollen Menschen werden, die humanitärer oder geistlicher Hilfe und der Seelsorge bedürfen. Kein Unterschied soll bei den Begünstigten gemacht werden: denn Nächstenliebe im Sinne Jesu kennt keine Grenzen von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Alter. Wichtig ist nur, dass im Sinne des barmherzigen Samariters Menschen körperlich, seelisch oder geistig – religiös geholfen wird.
- Es werden begünstigte Einrichtungen von der Stiftung ausgewählt, die entweder auf neue, innovative Weisen, pastoral – seelsorglich als Kirche zu wirken zum Ziel haben, oder Projekte, die sich in den Dienst der Menschen stellen und in kirchlichem Kontext (unmittelbare oder mittelbare Trägerschaft) stehen.
- Die Stiftung Marcus Malkut verfügt nur über begrenzte Mittel. Deshalb können wir nicht jedes Projekt, das an uns herangetragen wird, finanziell unterstützen. Wir rechnen hierfür mit Ihrem Verständnis. Insbesondere können in der Regel keine Dauerfinanzierungen, sondern lediglich Anschubfinanzierungen als Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass wir auch anderen helfen können, die vielleicht ebenso hilfsbedürftig oder noch hilfsbedürftiger sind.
- Wichtiger Hinweis: Die Stiftung Marcus Malkut unterstützt keine Projekte aus Staaten mit strategischen Mängeln. Fördergesuche betreffend Staaten mit strategischen Mängeln werden weder bearbeitet, noch beantwortet. Eine aktuelle Liste der Staaten mit strategischen Mängeln finden Sie hier: https://www.fma-li.li/files/fma/liste-a.pdf (letzte Spalte; Art. 11a SPG).
Antragsformular
Projektantrag
Zur Kurzbeschreibung gehören folgende Angaben:
- insgesamt ca. 1 A4 Seite oder 3500 Zeichen
- Kurze Beschreibung des Projektziels.
- Warum ist das Projekt notwendig?
- Welches sind die wesentlichen Kostenfaktoren?
- In welchem Zeitraum soll das Projekt verwirklicht werden?
- Ist es ein Projekt auf Zeit, oder ist das Ziel das Projekt in einen Dauerbetrieb übergehen zu lassen! Zu welchem Zeitpunkt ist dieser Übergang vorgesehen?
- Wie soll das ganze Projekt finanziert werden?
- Welcher Teil des Projektes soll finanziell unterstützt werden. Was wird mit Eigenmittel finanziert –(Finanzierungsplan)
Antragstellung
Als erstes erbitten wir eine Kurzbeschreibung Ihres Projektes. Die Projektbearbeitung durch die Stiftung geschieht wie folgt:
- Nach Eingang der Kurzbeschreibung erhält der Partner bei positivem Entscheid der Stiftung eine Einladung zur Antragstellung.
- Nach Eingang des Antrages erhält der Partner eine Bestätigung mit Angabe der Projektnummer.
- Nach Prüfung durch die Stiftung wird dem Partner die Entscheidung durch die Stiftung schriftlich mitgeteilt.
Die Stiftung bemüht sich mit Ihnen, um einen möglichst sachgerechten Einsatz der Mittel nach den angeführten Grundsätzen. Der Stifter erwartet sich zu Recht die Dokumentation aller Ausgaben. Hierbei rechnen wir darum mit Ihrer Kooperation.
Konkrete Projektförderung kann jedoch nur ein Anstoß zur Erneuerung und dauerhaften Entwicklung sein. Projektförderung verlangt deshalb immer eine Beteiligung und Eigenleistung der Partner. Die Hilfe der Stiftung will die eigene bzw. lokale Verantwortung und Leistung nicht ersetzen oder gefährden.
In der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit